Informationen zum organisatorischen Ablauf:

Kontaktaufnahme/Anfrage zu Behandlungsplätzen

Da es sich ausschließlich um eine Bestellpraxis handelt, erfolgt die Kontaktaufnahme am günstigsten telefonisch während meiner Telefonsprechzeit mittwochs und freitags von 8-9 Uhr unter 033932 / 164 727. Alternativ können Sie sich per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an mich wenden.

Probatorische Gespräche

Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde und bei freier Behandlungskapazität finden bis zu maximal vier Folgegespräche im Rahmen der Probatorik (lat. probatoris: Versuch zur Klärung) statt. Diese dienen zur Klärung der Diagnose und sollen ermöglichen, dass der Patient herausfinden kann, ob ich eine geeignete Therapeutin für ihn sein kann und ob eine tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung herstellbar ist ("die Chemie stimmt"). Darüber hinaus ist zu klären, ob es sich um eine behandlungsbedürftige psychische Störung handelt, welche eine kassenfinanzierte Behandlung erfordert , und ob die beabsichtigte Therapie erfolgversprechend sein kann. Die Abrechnung erfolgt weiter über die Chipkarte des Patienten.

Konsiliarbericht

Vor Beantragung der Psychotherapie sehen die sozialrechtlichen Bestimmungen vor, dass eine somatische Abklärung durch einen Arzt stattfindet, ob es hinsichtlich der Indikation zur Psychotherapie somatische Aspekte zu berücksichtigen gibt. Das Formular erhalten Sie von mir im Laufe der probatorischen Sitzungen und es sollte, bspw. durch Ihren Hausarzt oder mitbehandelnden psychiatrischen Facharzt, bis zur Antragstellung ausgefüllt vorliegen.